Durchführung von Präsenz-Kursen

Die Weiterbildungsangebote sind vor Ort unter Beachtung besonderer Hygieneregelungen, der Einhaltung der 3-G-Regel und bei Gewährleistung einer Rückverfolgbarkeit möglich.
 
Zusammengefasst gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen:

3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet)

Die Teilnahme an Kursen in Präsenz ist nur mit Negativtestnachweis zulässig. Neben dem Nachweis einer negativen Testung kann auch die ärztliche Bestätigung über eine abgelaufene Corona-Infektion oder der vollständige Impfnachweis (gültig ab zwei Wochen nach der zweiten Impfung) für die Teilnahme an Präsenz-Kursen angeführt werden.

Testnachweis

Teilnehmer:innen, die an Präsenz-Kursen teilnehmen, müssen den Nachweis eines negativen Testergebnisses erbringen. Der Nachweis muss sich auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden zurückliegt. Bei mehrtägigen Bildungsangeboten in festen Lerngruppen ist der Negativtestnachweis zu Beginn der Veranstaltung und dann alle drei Tage erforderlich. Der Testnachweis wird von den Dozierenden kontrolliert. Geimpfte und genesene Teilnehmer:innen können ihren Nachweis auch vor Kursbeginn über die E-Mail-Adresse weiterbildung(at)alanus.edu einreichen.

Rückverfolgbarkeit

Eine einfache Rückverfolgbarkeit ist bei Präsenz-Veranstaltungen sowie für die Atelier- und Seminarraum-Nutzung auch weiterhin zu gewährleisten. Hierzu verpflichten sich die Teilnehmer:innen, sich in Anwesenheitslisten einzutragen.

Mindestabstand und Maskenpflicht

Es gelten weiterhin die Abstands- und Hygieneanforderungen. In den Ateliers sind feste, personenbezogene Arbeitsplätze eingerichtet. Der Mindestabstand der Arbeitsplätze zueinander beträgt mind. 1,5 Meter. Das kontinuierliche Tragen von Masken wird in geschlossenen Räumen weiterhin nachdrücklich empfohlen, auch wenn offiziell auf das Tragen von Masken am personenbezogenen Arbeitsplatz verzichtet werden kann.

Drucken Facebook Xing