Bildungsförderung

Bildungsurlaub

Kulturelle und berufliche Weiter- und Fortbildungen im staatlich anerkannten Bildungswerk Alanus Werkhaus sind nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) – als Bildungsurlaub anerkannt.

Wenn Sie sich die Veranstaltungen als Bildungsurlaub anrechnen lassen möchten, müssen Sie Ihren Antrag auf Bildungsurlaub spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Bildungsscheck NRW

Wenn Sie in Unternehmen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in NRW beschäftigt sind, können Sie für Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung (mit mind. 6 Unterrichtsstunden) einen Bildungsscheck beantragen, der bis zu 50 Prozent der Seminargebühr (maximal 500,– EUR) bezuschusst. Empfangsberechtigt sind zum einen Beschäftigten, die im individuellen Zugang jährlich einen Bildungsscheck beantragen können. Zum anderen können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigen jährlich bis zu 20 Bildungsschecks für ihre Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Von der Förderung ausgenommen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Der Bildungsscheck NRW gilt hauptsächlich für Angebote von Bildungswerken, die nach dem Weiterbildungsgesetz staatlich anerkannt sind. Als Empfangsberechtigter steht Ihnen pro Jahr eine geförderte Bildungsmaßnahme zu, dabei gilt das laufende Kalenderjahr der Ausgabe des Bildungsschecks. Auch für erst im Folgejahr beginnende Kurse kann Ihnen kein weiterer Bildungsschecks ausgestellt werden, wenn sie in dem Jahr bereits eine Maßnahme wahrgenommen haben.

Sie (oder Ihr Arbeitgeber) müssen sich von einer Bildungsberatungsstelle an Ihrem Wohnsitz beraten lassen, die auch den Bildungsscheck ausstellt. Die Adressen der zuständigen Beratungsstelle finden Sie hier.

QualiScheck – Die Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung in Rheinland-Pfalz

Wenn Sie in Rheinland-Pfalz arbeiten, werden anteilig 50 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, höchstens aber 500,– EUR im Kalenderjahr, gefördert. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.

Nur die direkten Kosten Ihrer Maßnahme werden gefördert, d. h. die Teilnahme und eventuell anfallende Prüfungsgebühren. Nicht gefördert werden Unterbringungskosten oder Verpflegungskosten während Ihrer Weiterbildung.

Weiterbildungsmaßnahmen, die weniger als 60,– EUR kosten, werden zur Vermeidung von bürokratischem Aufwand nicht gefördert. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bildungsurlaub, Bildungsscheck NRW, QualiScheck – Wie gehen Sie als Kursteilnehmer vor?

Wenn Sie sich für ein bestimmtes Kursangebot interessieren, lassen Sie sich als Teilnehmer bei uns vormerken. Zum Beratungsgespräch bei der Bildungsberatungsstelle nehmen Sie die verfügbaren Veranstaltungsinformationen für das gewünschte Angebot mit. Die Bildungsberatungsstelle sucht für Sie noch zwei Alternativangebote, so dass Sie letztendlich zwischen drei Möglichkeiten wählen können (aber nicht müssen).

Den Bildungsscheck für die Veranstaltung senden Sie so bald wie möglich (spätestens drei Wochen vor Kursbeginn) an das Weiterbildungszentrum Alanus Werkhaus. Jetzt können Sie sich verbindlich zu der Veranstaltung anmelden. Für den restlichen Teilnehmerbetrag (die Differenz zwischen Bildungsscheck und Kursgebühr) erhalten Sie von uns mit der Anmeldebestätigung eine entsprechende Rechnung. Abschließend erhalten Sie eine Zahlungs- und Teilnahmebescheinigung.

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